Bundesrat verabschiedet neues Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am vergangenen Freitag 07.07.2017 hat der Bundesrat das neue Betreibsrentenstärkungsgesetz verabschiedet.
Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es die private Altersvorsorge für die Bürger interessanter zu gestalten.
Einige der Veränderungen haben wir Ihnen aufeglistet:
- “Tarifrente”
Die betreibliche Altersvorsorge kann nun über Tarifverträge flächendeckend und einheitlich geregelt werden.
Die Beiträge können privat und oder durch den Arbeitgeber gespart werden. Der Arbeitgeber muss allerdings mind. 15% der eingezahlten Beiträge hinzusteuern.
- Steuerfreiheit:
Zukünftig können 8% steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden,
4% bleiben weiterhin sozialversicherungsfre
- Förderbeitrag für Geringerverdiner
Für Arbeitnehmer mit einem Gehalt unter 2200€ kann der Arbeitgeber einen Beitrag von 240-480€ p.a. in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen und erhält dafür bis zu 30% Erstattung.
- Einkommensfreibetrag auf Grundsicherung
Einkommen aus Renten wie Riester oder Rürup wurden bisher auf die Grundsicherung angerechnet und kürzten diese.
Nun gibt es einen Freibetrag von bis zu 202€.
- Riester
Die Riesterzulage steigt von 154€ auf 175€ Zulage p.a.
Wenn Sie detailierter Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Seite!