Rechtsschutzversicherung
Wofür ist eine Rechtsschutzversicherung da?
Eine Rechtsschutzversicherung ist dafür da Sie bei Rechtsstreitigkeiten finanziell abzusichern.
Entstehen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, zwischen Nachbarn oder mit dem Arbeitgeber
können sich die streitenden Parteien vor Gericht wieder treffen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Gerichts-, Zeugen- und Anwaltskosten.
Vor welchen Gefahren werden Sie geschützt:
Bei einer Rechtsschutzversicherung können Sie verschiedene Bausteine auswählen.
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundbesitzrechtsschutz
Sie stellen sich den Versicherungsschutz so zusammen, wie Sie ihn benötigen.
Für die jeweiligen Bausteine sichert die Versicherung Sie dann bei Reichtsstreitigkeiten finanziell ab.
Zum Onlinerechner geht es hier
Bis zu welcher Höhe leistet die Versicherung & was sind die Kosten?
Der Versicherer übernimmt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
der Versicherungsnehmers von nöten sind.
Entscheidend ist dabei:
- Die Deckungssumme je Rechtsschutzfall
- Die Deckungssumme außerhalb des Geltungsbereichs (weltweit)
- Deckungssumme Strafkaution (Darlehen)
Die Kosten können nur individuell berechnet werden. Sie variieren je nach Wohnlage und versicherten Bausteien.
Worauf sollten Sie achten?
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es viele verschiedene Tarife, die alle unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Damit Sie Ihren passenden Tarif finden, sollten Sie sich die Bedingungen genau ansehen.
Einige wichtige Aspekte haben wir Ihnen im Folgenden aufgelistet:
Deckungssumme je Rechtsschutzfall
Die Deckungssumme ist die Summe, die maximal geleistet wird.
Dazu zählt nicht nur ein einzelnen Rechtsschutzfall sondern auch die
Summe aller Rechtsschutzfälle, die eine gemeinsame Ursache besitzen.
Deckungssumme außerhalb des Geltungsbereichs
Die oben genannte Deckungssumme gilt für Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers,
die Kanarischen Inseln und auf Madeira. Außerhalb dieses Bereichs können abweichende Versicherungssummen
hinterlegt sein.
Deckungssumme Strafkaution (Darlehen)
Eine Strafkaution wird gezahlt um den Versicherungsnehmer von der Strafverfolgung zu verschonen.
Auch diese Höhe variiert je Tarif.
Außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz
Es gibt Tarife die nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen leisten.
Da oft bereits ein Anwaltsschreiben zur Beilegung des Rechtsstreites ausreicht, sollten Sie darauf achten,
dass Ihr Tarif einen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsschutz enthält.
Freie Anwaltswahl
Je nach Tarif können Sie frei einen Anwalt bestimmen oder die Versicherung wählt einen Anwalt
aus Ihrem Pool für Sie aus.
Folgeereignistheorie/Kausalereignistheorie
Es gibt bei der leistungspflicht des Versichereres zwei Vorgehensweisen
- Kausalereignistheorie: Der Eintritt des Rechtsschutzfalls beginnt bei der Ursache des Schadens.
Läge die Ursache vor Abschluss der Versicherung, gäbe es keine Leistungspflicht
- Folgeereignistheorie: Der Eintritt des Rechtsschutzfalls beginnt mit der tatsächlichen Verletzung des Rechtsgutes.
Wann die Ursache für den Schadenw ar ist unrelevant.
Erstberatung
Oft reicht eine Erstberatung zur Klärung des Sachverhaltes aus.
Es ist also empfehlenswert, dass eine kostenlose telefonische Erstberatung vom Versicherer angeboten wird.
Wenn möglich auch für nichtversicherte Rechtsangelegenheiten.
Kosten für Mediationsverfahren
Eine Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in welchem die streitenden Parteien außergerichtlich versuchen
einen Lösungs- und Schlichtungsweg zu finden.
Die Mediatoren stehen in diesem Prozess beratend und vermittelnd zur Verfügung
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Beitrag, welche im Schadensfall aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren (i.d.R. 150€ oder 300€) erhalten Sie einen günstigeren Beitrag.
Allerdings sollte die Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall abgerechnet werden.
Einige Tarife rechnen die Selbstbeteiligung auch mehfach ab, wenn ein Rechtsstreit mehrere Schadensfälle verursacht hat. (z.B: Arbeitsrechtschutz und Diszipilanrrechtsschutz)
SB-Verzicht bei Erstberatung
Es gibt Tarife, wo die Versicherung auf die Selbstbeteiligung Verzischtet, wenn nach der Erstberatung der Rechtssutzfall erledigt ist.
Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?
Sie haben einen Haftpflichtschaden, dann gehen Sie folgendermaßen vor:
- Unverzüglich den Schaden bei Ihrem Versicherungsmakler melden (Frist: eine Woche)
–> Nutzen Sie dazu unser Schadensformular
- Schildern Sie den Schadensfall so detailliert wie möglich und wahrheitsgetreu
- Geben Sie alle Beweismittel an
- Es besteht die Schadensminderungspflicht: Sie sollten nach Rücksprache mit den Versicherer versuchen den Schaden nicht zu erhöhen
- Bevor Sie ein Verfahren anstreben benötigen Sie die Deckungszusage Ihrer Versicherung
Sie sind unsicher, wie Sie den Schadensfall melden sollen?
Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne!
Zum Onlinerechner geht es hier